{"id":"https://mettmann.gremien.info/oparl/paper/202502011100397","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2025\r\nhier: Meldung der Sanierung des Mettmanner Hallenbades zum Bundesprogramm \"Sanierung \r\nkommunaler Sportst\u00e4tten (SKS) 2025/2026\"","reference":"303.2/2025","date":"2025-11-20","paperType":"Antrag","superordinatedPaper":["https://mettmann.gremien.info/oparl/paper/202501211100386"],"mainFile":{"id":"https://mettmann.gremien.info/oparl/file/202502011100397","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"303.2/2025","fileName":"202502011100397","mimeType":"application/pdf","size":143286,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":" KREISSTADT METTMANN   Der B\u00fcrgermeister Drucksachennummer  Antrag 303.2/2025     Dezernat 3  Planung, Bau, Betrieb \u00f6ffentlich x        Janseps, Tobias nicht \u00f6ffentlich               Gremium: TOP-NR: Datum:  Ausschuss f\u00fcr Planen, Umwelt und Bauen 5 26.11.2025      Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.2025 hier: Meldung der Sanierung des Mettmanner Hallenbades zum Bundesprogramm  Sanierung  kommunaler Sportst\u00e4tten (SKS) 2025/2026      Finanzielle Auswirkungen      Kosten (einschlie\u00dfl. MWSt.)      Produkt      Haushaltsjahr      Folgekosten      Mittel stehen im Haushalt zur Verf\u00fcgung x ja  nein     Deckungsvorschlag       Anmerkung der Stadtk\u00e4mmerin:    UMWELTBELANGE werden besonders ber\u00fchrt im Bereich:      Abfall  Wasserhaushalt  Klima / Auswirkung CO2-Bilanz            Boden  Natur- und Artenschutz  Emissionen / Immissionen          BESCHLUSSVORSCHLAG Der Ausschuss f\u00fcr Planung, Umwelt und Bauen empfiehlt dem Rat der Kreisstadt Mettmann, die Verwaltung zu beauftragen, f\u00fcr Variante 3 (Sicheres Schwimmen) gem\u00e4\u00df Ziffer 3.3 eine Projektskizze zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportst\u00e4tten mit dem Projekttitel Ersatzneubau Schwimmbad Mettmann einzureichen, sowie die gem\u00e4\u00df Kostenrahmen unter Ziffer 3.3 erforderlichen Mittel in den Haushalt 2026 sowie in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und f\u00fcr die Folgejahre die erforderlichen Verpflichtungserm\u00e4chtigungen zu erteilen.        Abstimmungsergebnis:      Ja Nein Enthaltungen  CDU     FDP     M.U.T     Die Gr\u00fcnen     SPD     AfD     Zur Sache!ME     Trox (fraktionslos)     Frau Dr. Lenz (fraktionslos)     B\u00fcrgermeister      \f  Verwaltungserl\u00e4uterung:  Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 12. November 2025, eine Projektskizze zur Sanierung des bestehenden Schwimmbads an der Gottfried-Wetzel-Stra\u00dfe beim Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportst\u00e4tten einzureichen, um einen zeitlich befristeten Weiterbetrieb bis zur Errichtung eines Ersatzneubaus zu erm\u00f6glichen. Aus Sicht der Fachverwaltung ist eine Teilnahme unter dieser Zielsetzung nicht zielf\u00fchrend. F\u00fcr das bestehende Schwimmbad liegen gravierende statisch-konstruktive M\u00e4ngel vor. Insbesondere im Bereich der Becken aus Stahlbetonfertigteilen ist keine dauerhaft funktionierende Abdichtung gegen\u00fcber dem Kellergeschoss herstellbar. Die Verwaltung r\u00e4t daher von weiteren Sanierungsma\u00dfnahmen ab und empfiehlt stattdessen einen Ersatzneubau am Standort Auf dem Pfennig. Das Bundesprogramm erm\u00f6glicht  unter nachgewiesenen Voraussetzungen  die F\u00f6rderung eines Ersatzneubaus an anderer Stelle. Die Verwaltung schl\u00e4gt daher vor, die Zielrichtung des Antrags entsprechend anzupassen.  1. Voraussetzungen f\u00fcr die Einreichung von Projektskizze und F\u00f6rderantrag Erster Ratsbeschluss (Teilnahmeentscheidung) F\u00fcr die fristgerechte Einreichung der Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 ist ein Ratsbeschluss erforderlich, der die Teilnahme am Projektaufruf mit dem Projekt Ersatzneubau Schwimmbad Mettmann best\u00e4tigt. 1.2 Zweiter Ratsbeschluss (Mittelbereitstellung) Im Falle der Auswahl der Projektskizze durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Februar 2026) ist f\u00fcr die Einreichung des F\u00f6rderantrags ein Ratsbeschluss \u00fcber die vollst\u00e4ndige Mittelbereitstellung notwendig. 1.3 Ziele des F\u00f6rderprogramms Das Bundesprogramm verfolgt neben baulichen Aspekten vor allem gesellschaftliche und soziale Zielsetzungen wie Integration, Teilhabe, Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Schwimmb\u00e4der erf\u00fcllen diese Anforderungen in besonderem Ma\u00dfe.  Sie sind zentrale Orte der Schwimm- und Rettungsausbildung f\u00fcr Vereine und die DLRG und unterst\u00fctzen damit ehrenamtliches Engagement. F\u00fcr Kinder und Jugendliche  insbesondere aus einkommensschw\u00e4cheren Haushalten  bieten sie eine kosteng\u00fcnstige und sozialr\u00e4umlich wichtige Freizeitm\u00f6glichkeit. Barrierefreie Anlagen erm\u00f6glichen Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Nutzung und st\u00e4rken ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Zugleich stellen Schwimmb\u00e4der sichere Aufenthaltsr\u00e4ume f\u00fcr junge Menschen bereit und f\u00f6rdern den sozialen Zusammenhalt. Aufgrund ihres hohen Energieverbrauchs besitzen sie zudem erhebliche Potenziale f\u00fcr nachhaltige Modernisierung und Dekarbonisierung.  Als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge leisten sie insgesamt einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualit\u00e4t und zur Identifikation der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger mit ihrer Stadt. 1.4 F\u00f6rderung von Ersatzneubauten Ein Ersatzneubau kann gef\u00f6rdert werden, wenn dieser im Vergleich zur Sanierung die wirtschaftlichere L\u00f6sung darstellt und in ein \u00fcbergeordnetes st\u00e4dtebauliches Konzept eingebettet ist. Die entsprechenden Nachweise k\u00f6nnen auf Basis der vorhandenen Sanierungsplanung sowie der Planungen zur Erweiterung der katholischen Grundschule und der Entwicklungs\u00fcberlegungen im Bereich Nahversorgungszentrum / Gesamtschule / Schwimmbad erbracht werden. 1.5 Projektlaufzeit Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2031; bis dahin muss das Projekt abgeschlossen und schlussgerechnet sein. Die Projektskizze muss die Realisierungsf\u00e4higkeit innerhalb dieses Zeitrahmens darlegen. 1.6 F\u00f6rderh\u00f6he Gef\u00f6rdert werden bis zu 45 % der anrechenbaren Kosten, maximal jedoch 8 Mio. Euro. Eine Kombination mit Landesprogrammen ist zul\u00e4ssig. Zur Einreichung des F\u00f6rderantrags muss die kommunale Kofinanzierung vollst\u00e4ndig beschlossen sein. 1.7 Bindungsfrist und Nutzung F\u00fcr Ersatzneubauten gilt eine Bindungsfrist von 25 Jahren. Das Bad muss au\u00dferhalb des Schulbetriebs f\u00fcr Vereine, Kurse und den \u00f6ffentlichen Badebetrieb zug\u00e4nglich sein.  2. Bedarfsermittlung Im Rahmen der Vorbereitungen f\u00fcr die Einreichung der Projektskizze sind Projekt und Projektumfang ausreichend zu definieren. F\u00fcr das Projekt Ersatzneubau Schwimmbad Mettmann ist im aktuellen Projektstatus vor allem die grunds\u00e4tzliche Ausstattung relevant. 2.1 Schulische Bedarfe Die schulischen Bedarfe zur Erreichung des von der Kultusministerkonferenz festgelegten Ziels Sicheres Schwimmen f\u00fcr bilden in den nachfolgenden Varianten die Basis f\u00fcr die grunds\u00e4tzliche Dimensionierung des Projekts. Auf Basis der f\u00fcr den Unterricht erforderlichen \u00dcbungseinheiten werden die entsprechenden Beckentypen und -kapazit\u00e4ten berechnet.  2.2 Sonstige Bedarfe Da das Bundesprogramm ausdr\u00fccklich den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das Ehrenamt und den Vereinssport f\u00f6rdert, sind auch diese Bedarfe an dieser Stelle zu ber\u00fccksichtigen. Hier steht neben den sportlichen Aktivit\u00e4ten insbesondere die Ausbildung von Rettungsschwimmern durch die DLRG im Fokus. Insofern sind 1- und 3-Meter-Sprungturm obligatorisch. Durch die tiefere Ausgestaltung der Becken im Bereich der Sprungt\u00fcrme wird auch f\u00fcr die Sporttaucher ein Trainingsbetrieb erm\u00f6glicht.   2.3 \u00dcbungseinheiten Eine \u00dcbungseinheit besteht f\u00fcr Nichtschwimmer aus einem Lehrschwimmbecken mit den Abmessungen 8 x 12,5 Meter beziehungsweise f\u00fcr Schwimmer aus zwei Schwimmbahnen von jeweils 2,5 x 25 Meter.  2.4 Mindestausstattung Ein Schwimmbecken mit mindestens f\u00fcnf Bahnen, Startbl\u00f6cken, 1- und 3-Meter-Sprungturm sowie ein Lehrschwimmbecken mit einer Fl\u00e4che von 12,5 x 8 Metern stellt eine funktional sinnvolle und zukunftsorientierte Ausstattung f\u00fcr ein kommunales Hallenbad dar. Diese Ausstattung erm\u00f6glicht, dass Schulschwimmen auf unterschiedlichen Niveaustufen, Vereinstraining sowie \u00f6ffentliches Schwimmen gleichzeitig und ohne wesentliche Einschr\u00e4nkungen durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Dadurch werden ausreichende Kapazit\u00e4ten f\u00fcr unterschiedliche Nutzergruppen geschaffen und Konflikte im Badebetrieb reduziert. Fachverb\u00e4nde wie der Deutsche Schwimmverband und die Deutsche Gesellschaft f\u00fcr das Badewesen empfehlen aus diesen Gr\u00fcnden ein mindestens f\u00fcnf Bahnen umfassendes 25-Meter-Becken. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Ausstattung mit 5-bahnigem Schwimmbecken und Lehrschwimmbecken vorteilhaft. Die Baukosten steigen im Vergleich zu kleineren Schwimmbecken nur moderat, w\u00e4hrend die Nutzungsflexibilit\u00e4t deutlich zunimmt und die langfristige Leistungsf\u00e4higkeit des Bades gesichert wird. Zu klein dimensionierte Becken f\u00fchren hingegen h\u00e4ufig zu Kapazit\u00e4tsengp\u00e4ssen, eingeschr\u00e4nkten Trainingszeiten und begrenzten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Badebetrieb. 2.5 Kostenkennwerte Gem\u00e4\u00df den Kostenkennwerten des BKI liegen die Bruttobaukosten f\u00fcr ein Schwimmbad im 3. Quartal 2025 bei rund 6.107 Euro / m2 BGF.   3. Bedarfsdeckung  Nachfolgend werden drei m\u00f6gliche Varianten f\u00fcr das Projekt Ersatzneubau Schwimmbad Mettmann vorgestellt. Alle Varianten basieren auf den im Abschnitt Bedarfsermittlung beschriebenen Daten. 3.1 Variante 1 (Masterplan) Variante 1 (Masterplan) basiert auf der im Rahmen des Masterplans Schulen vorgestellten Annahme, dass in den Klassenstufen 1 bis 6 durchg\u00e4ngig je eine Wochenstunde Schwimmunterricht erteilt werden soll.  F\u00fcr die Grundschulen ergibt sich hierdurch ein Bedarf von insgesamt 72 Wochenstunden Schwimmunterricht. Dieser berechnet sich aus vier Jahrg\u00e4ngen mit jeweils 18 Klassen, die jeweils eine Wochenstunde Schwimmunterricht erhalten. Bezogen auf eine Stundentafel von 30 Wochenstunden entspricht dies einem Bedarf von 2,4 \u00dcbungseinheiten. F\u00fcr die weiterf\u00fchrenden Schulen ergibt sich ein zus\u00e4tzlicher Bedarf von 28 bis 32 Wochenstunden. Grundlage hierf\u00fcr sind zwei Jahrg\u00e4nge mit jeweils 14 bis 16 Klassen und jeweils einer Wochenstunde Schwimmunterricht. Innerhalb einer 30-st\u00fcndigen Stundentafel entspricht dies einem Bedarf von 1,0 bis 1,1 \u00dcbungseinheiten. Der gesamte Unterrichtsbedarf in Variante 1 bel\u00e4uft sich damit auf 3,5 und wird auf vier \u00dcbungseinheiten aufgerundet. Die Deckung dieses Bedarfs soll \u00fcber eine \u00dcbungseinheit in Form eines Lehrschwimmbeckens sowie drei \u00dcbungseinheiten in Form eines Schwimmerbeckens mit sechs Bahnen und einer Wasserfl\u00e4che von 25  15 Metern erfolgen. Bei Variante 1 ist w\u00e4hrend des Schulunterrichts kein Vereins- oder \u00f6ffentlicher Badebetrieb m\u00f6glich. Bei einer ungef\u00e4hren Gr\u00f6\u00dfe von 3.200 m2 BGF ergeben sich f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten in H\u00f6he von rund 19.600.000 Euro. Bei einer F\u00f6rderh\u00f6chstgrenze von 8.000.000 Euro ergibt sich eine F\u00f6rderquote von rund 41%. 3.2 Variante 2 (KMK-Mindeststandard) Variante 2 orientiert sich am KMK-Mindeststandard und damit an der gemeinsamen Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Umfang des Schwimmunterrichts. Dieser sieht lediglich eine Wochenstunde Schwimmunterricht in einem Jahrgang der Primarstufe vor. Fachliche Einsch\u00e4tzungen kommen jedoch zu dem Ergebnis, dass dieser reduzierte Umfang nicht ausreicht, um das angestrebte Ziel des sicheren Schwimmens zuverl\u00e4ssig f\u00fcr alle Kinder zu erreichen. F\u00fcr die Grundschulen ergibt sich auf Basis der KMK-Empfehlung ein Bedarf von 18 Wochenstunden Schwimmunterricht. Dieser resultiert aus einem Jahrgang mit 18 Klassen, die jeweils eine Wochenstunde Schwimmunterricht erhalten. Bezogen auf eine Stundentafel von 30 Wochenstunden entspricht dies einem Bedarf von 0,6 \u00dcbungseinheiten. F\u00fcr die weiterf\u00fchrenden Schulen entsteht ein zus\u00e4tzlicher Bedarf von 28 bis 32 Wochenstunden. Grundlage hierf\u00fcr sind zwei Jahrg\u00e4nge mit jeweils 14 bis 16 Klassen und einer Wochenstunde Schwimmunterricht. Innerhalb einer 30-st\u00fcndigen Stundentafel entspricht dies einem Bedarf von 1,0 bis 1,1 \u00dcbungseinheiten. Der gesamte Unterrichtsbedarf in Variante 1 bel\u00e4uft sich damit auf 1,7 und wird auf zwei \u00dcbungseinheiten aufgerundet. Die Deckung dieses Bedarfs soll \u00fcber eine \u00dcbungseinheit in Form eines Lehrschwimmbeckens sowie eine weitere \u00dcbungseinheit durch zwei Bahnen eines Schwimmerbeckens mit insgesamt f\u00fcnf Bahnen und einer Wasserfl\u00e4che von 25  12,5 Metern erfolgen. In dieser Variante ist es m\u00f6glich, parallel zum Schulschwimmen sowohl Vereinsbetrieb als auch \u00f6ffentlichen Badebetrieb anzubieten. Bei einer ungef\u00e4hren Gr\u00f6\u00dfe von 2.900 m2 BGF ergeben sich f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten in H\u00f6he von rund 17.700.000 Euro. Bei einer F\u00f6rderquote von 45% ergibt sich ein F\u00f6rderbetrag von knapp 8.000.000 Euro.   3.3 Variante 3 (Sicheres Schwimmen) Variante 3 orientiert sich an dem aus fachlicher Sicht erforderlichen Stundenumfang in der Primarstufe, der notwendig ist, um das von der Kultusministerkonferenz definierte Ziel des sicheren Schwimmens  vergleichbar mit dem Jugendschwimmabzeichen in Bronze  f\u00fcr alle Kinder zuverl\u00e4ssig zu erreichen. Nach Einsch\u00e4tzung von Experten der Universit\u00e4t Wuppertal ist hierzu jeweils eine Wochenstunde Schwimmunterricht in zwei Jahrg\u00e4ngen der Primarstufe erforderlich. F\u00fcr die Grundschulen ergibt sich damit ein Bedarf von 36 Wochenstunden. Diese verteilen sich auf zwei Jahrg\u00e4nge mit jeweils 18 Klassen, die je eine Wochenstunde Schwimmunterricht erhalten. Bezogen auf eine 30-st\u00fcndige Stundentafel entspricht dies einem Bedarf von 1,2 \u00dcbungseinheiten. F\u00fcr die weiterf\u00fchrenden Schulen entsteht ein zus\u00e4tzlicher Bedarf von 28 bis 32 Wochenstunden. Er basiert auf zwei Jahrg\u00e4ngen mit jeweils 14 bis 16 Klassen und einer Wochenstunde Schwimmunterricht. Dies entspricht einem Bedarf von 1,0 bis 1,1 \u00dcbungseinheiten. Der Gesamtbedarf f\u00fcr den Schwimmunterricht bel\u00e4uft sich damit auf 2,3 und wird auf drei \u00dcbungseinheiten aufgerundet. Die Deckung des Bedarfs erfolgt \u00fcber eine \u00dcbungseinheit in Form eines Lehrschwimmbeckens sowie zwei \u00dcbungseinheiten in Form von vier Bahnen eines Schwimmerbeckens mit insgesamt f\u00fcnf Bahnen und einer Wasserfl\u00e4che von 25  12,5 Metern. In dieser Variante kann parallel zum Schulschwimmen sowohl der Vereinsbetrieb als auch der \u00f6ffentliche Badebetrieb stattfinden. Bei einer ungef\u00e4hren Gr\u00f6\u00dfe von 2.900 m2 BGF ergeben sich f\u00f6rderf\u00e4hige Kosten in H\u00f6he von rund 17.700.000 Euro. Bei einer F\u00f6rderquote von 45% ergibt sich ein F\u00f6rderbetrag von knapp 8.000.000 Euro.  4. Fazit Die drei vorgestellten Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihres p\u00e4dagogischen Anspruchs, der betrieblichen Flexibilit\u00e4t und der langfristigen Nutzbarkeit. Variante 1 bietet die gr\u00f6\u00dften schulischen Kapazit\u00e4ten, f\u00fchrt jedoch zu erheblichen Einschr\u00e4nkungen f\u00fcr den Vereins- und \u00f6ffentlichen Badebetrieb und verursacht die h\u00f6chsten Baukosten. Variante 2 stellt gemeinsam mit der baugleichen Variante 3 die kosteng\u00fcnstigere L\u00f6sung dar, bleibt jedoch deutlich hinter dem Ziel des sicheren Schwimmens zur\u00fcck und stellt die geringsten Ausbildungskapazit\u00e4ten bereit. Variante 3 bietet einen fachlich ausgewogenen Ansatz: Sie erm\u00f6glicht eine realistische und qualitativ hochwertige Schwimmausbildung aller Kinder, schafft ausreichende Kapazit\u00e4ten f\u00fcr den parallelen Betrieb und entspricht den F\u00f6rderzielen des Bundesprogramms besonders gut. Aus administrativen, p\u00e4dagogischen und betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden empfiehlt die Verwaltung daher, Variante 3 zur Grundlage der Projektskizze zu machen.  5. Anlagen: Anlage 1: Projektaufruf SKS Anlage 2: FAQ SKS Anlage 3: Empfehlung KMK Anlage 4: Stellungnahme Sportausschuss Landtag NRW Anlage 5: DGUV Informationen 202-107 Anlage 6: Kostenkennwert Neubau Schwimmbad Q3/25   / Janseps         \r\n","accessUrl":"https://mettmann.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=202502011100397&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://mettmann.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=202502011100397&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://mettmann.gremien.info/oparl/file/vla%7C202502011100397%7C6","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 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